Dass das wilde Fällen von Bäumen in öffentlichen Anlagen oder dem Wald in Deutschland verboten ist, ist allgemein bekannt. Dass jedoch auch das Abholzen eines Baumes, welcher auf dem eigenen Grundstück steht, einer Genehmigung bedarf, weiß hingegen nicht jeder. Eine Baumfällgenehmigung wird durch die Baumschutzsatzung der einzelnen Gemeinden geregelt und ist abhängig von der Jahreszeit und dem Vogelschutz sowie der Größe und Art des Baumes. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Strafen.
Der richtige Zeitpunkt für die Fällung
Doch auch wenn die zuständige Stadt oder Gemeinde die Genehmigung zur Fällung erteilt hat, können Sie nicht wild darauf los sägen. Um Unfälle oder Schäden an umliegenden Gebäuden und Gewächsen zu verhindern, sollten einige grundlegenden Regeln befolgt werden.
Wenn Sie Äste und Holz weiterverwenden möchten, sollten Sie die Fällung nicht gerade im April einplanen. Zu dieser Zeit speichern die Bäume besonders viel Wasser, welches sie zum Austreiben der Blätter benötigen. Das Brennholz ist daher entsprechend feucht und braucht lange, um zu trocknen. Die beste Zeit zur Baumfällung ist von Ende Oktober bis Anfang Februar. In dieser Zeit führen die Bäume das wenigste Wasser und das Brennholz hat den Sommer über genügend Zeit, um vollständig auszutrocknen.